Rechtliche Beratung von Unternehmen zu kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, geschäftlichen Vereinbarungen, Beziehungen zu Wettbewerbern und Vertriebspartnern sowie zu Verhaltensweisen, die den freien und wirksamen Wettbewerb auf dem Markt beeinträchtigen können. Ziel ist es, unternehmerische Entscheidungen und Vertragsverhältnisse frühzeitig mit den geltenden Wettbewerbsregeln in Einklang zu bringen und rechtliche sowie regulatorische Risiken bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Die kartellrechtlichen Vorschriften gelten für Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, Finanzierungsweise oder ihrem Sitz, sofern ihr Verhalten Auswirkungen auf den Markt in Bosnien und Herzegowina hat oder haben kann. Die Kanzlei bietet präventive kartellrechtliche Beratung, rechtliche Prüfung von Verträgen und Geschäftsmodellen sowie Vertretung vor dem Wettbewerbsrat von Bosnien und Herzegowina und den zuständigen Gerichten.
Bewertung kartellrechtlicher Risiken
Vor Abschluss einer Vereinbarung, Änderung eines Geschäftsmodells oder Durchführung einer Marktmaßnahme sollte deren mögliche Auswirkung auf den Wettbewerb geprüft werden. Die rechtliche Beurteilung richtet sich nicht allein nach dem Wortlaut einer Vereinbarung, sondern auch nach der Marktstellung der Beteiligten, der Marktstruktur und der tatsächlichen Umsetzung der jeweiligen Geschäftsentscheidung.
Die erste Prüfung umfasst insbesondere:
- Bestimmung der Beteiligten und der Art ihrer Geschäftsbeziehung;
- Bestimmung der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen;
- Analyse des geografischen Gebiets, in dem der Wettbewerb stattfindet;
- Beurteilung der Marktstellung der Beteiligten;
- Analyse des Zwecks und der möglichen Auswirkungen einer Vereinbarung;
- Prüfung von Beschränkungen hinsichtlich Preisen, Gebieten, Kunden oder Vertriebskanälen;
- Bewertung des Austauschs wettbewerblich sensibler Geschäftsinformationen;
- Prüfung der Voraussetzungen für Einzel- oder Gruppenfreistellungen;
- Prüfung einer etwaigen Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse;
- Vorschläge für Änderungen zur Verringerung kartellrechtlicher Risiken.
Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern
Vereinbarungen zwischen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern bergen besonders hohe kartellrechtliche Risiken, wenn sie Preise, Marktaufteilung, Kunden, Produktion oder sonstige Geschäftsbedingungen betreffen. Ein verbotenes Verhalten kann auch ohne förmlichen schriftlichen Vertrag vorliegen, wenn das Verhalten der beteiligten Unternehmen auf eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise schließen lässt.
Die Kanzlei berät insbesondere im Zusammenhang mit:
- Preisabsprachen und Vereinbarungen über sonstige Verkaufsbedingungen;
- Aufteilung von Märkten, Gebieten oder Kundengruppen;
- Beschränkung von Produktion, Absatz oder Investitionen;
- Koordinierung des Marktverhaltens gegenüber Kunden und Lieferanten;
- gemeinsamen Einkaufs- oder Verkaufsvereinbarungen;
- Gemeinschaftsunternehmen und sonstigen Formen der Zusammenarbeit;
- Spezialisierungs-, Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen;
- Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern;
- Zusammenarbeit innerhalb von Wirtschafts- und Berufsverbänden;
- gemeinsamen Angeboten bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Verbandstreffen, statistischen Berichten, Preislisten und sonstigen Kommunikationsformen, über die Wettbewerber unmittelbar oder mittelbar wettbewerblich sensible Informationen austauschen können.
Vertikale Vereinbarungen und Vertrieb
Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Stufen der Produktions- oder Vertriebskette können den Absatz und die Verfügbarkeit von Produkten verbessern. Einzelne Vertragsbestimmungen können jedoch die unternehmerische Freiheit von Vertriebspartnern beschränken oder den Marktzugang anderer Unternehmen erschweren.
Die rechtliche Beratung umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung von:
- Vertriebsverträgen;
- Handelsvertreter- und Vermittlungsverträgen;
- Franchiseverträgen;
- Vereinbarungen über selektiven und exklusiven Vertrieb;
- Alleinbezugsvereinbarungen;
- langfristigen Verträgen mit Lieferanten und Kunden;
- Vereinbarungen über Vertriebsgebiete;
- Regelungen zum Online-Vertrieb und zur Werbung;
- Beschränkungen des aktiven und passiven Verkaufs;
- empfohlenen, maximalen und Mindestwiederverkaufspreisen;
- nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob bestimmte Beschränkungen eine zulässige Ausgestaltung des Vertriebssystems darstellen oder zu einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung führen können.
Einzel- und Gruppenfreistellungen
Bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können zulässig sein, wenn sie zur Verbesserung der Erzeugung oder Verteilung von Waren oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen und die Verbraucher angemessen an den daraus entstehenden Vorteilen beteiligen.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere bei:
- Prüfung der Voraussetzungen für eine Freistellung;
- Prüfung der Anwendbarkeit von Gruppenfreistellungsregelungen;
- Analyse der Marktanteile der beteiligten Unternehmen;
- Identifizierung von Vertragsbestimmungen, die einer Freistellung entgegenstehen können;
- Anpassung von Verträgen zur Verringerung kartellrechtlicher Risiken;
- Erstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Begründung einer Vereinbarung;
- Beantragung einer Einzelfreistellung;
- Kommunikation mit dem Wettbewerbsrat während des Verfahrens.
Marktbeherrschende Stellung
Eine marktbeherrschende Stellung ist als solche nicht verboten. Kartellrechtliche Risiken entstehen, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht dazu nutzt, den Wettbewerb zu beschränken, andere Marktteilnehmer auszuschließen oder Geschäftspartnern unangemessene Bedingungen aufzuerlegen.
Die Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere umfassen:
- Abgrenzung des relevanten Produkt- oder Dienstleistungsmarktes;
- Abgrenzung des relevanten geografischen Marktes;
- Analyse der Marktanteile;
- Bewertung wirtschaftlicher, regulatorischer und technologischer Marktzutrittsschranken;
- Marktstellung der Wettbewerber und Verhandlungsmacht der Abnehmer;
- Zugang zu Infrastruktur, Vertriebskanälen oder sonstigen wesentlichen Ressourcen;
- Prüfung verbundener Unternehmen und kollektiver Marktbeherrschung.
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Die Kanzlei berät Unternehmen mit erheblicher Marktmacht hinsichtlich der Grenzen zulässigen Marktverhaltens und unterstützt andere Marktteilnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, wenn sie von einem Missbrauch von Marktmacht betroffen sind.
Die Beratung umfasst insbesondere Fälle betreffend:
- unmittelbare oder mittelbare Auferlegung unangemessener Preise;
- Auferlegung sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen;
- Diskriminierung von Geschäftspartnern bei vergleichbaren Geschäften;
- Liefer- oder Zugangsverweigerung hinsichtlich Produkten, Dienstleistungen oder Infrastruktur;
- sachlich nicht gerechtfertigte Kopplung verschiedener Produkte oder Dienstleistungen;
- Verknüpfung eines Vertragsabschlusses mit zusätzlichen Verpflichtungen, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand aufweisen;
- Verdrängungspreise und sonstige ausschließende Verhaltensweisen;
- Rabatte, Nachlässe und Kundenbindungsprogramme;
- Beschränkung der Produktion, der Märkte oder der technischen Entwicklung;
- Schaffung von Hindernissen für den Markteintritt oder den Verbleib von Wettbewerbern auf dem Markt.
Unternehmenszusammenschlüsse
Verschmelzungen, der Erwerb unmittelbarer oder mittelbarer Kontrolle, der Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils sowie bestimmte Gemeinschaftsunternehmen können einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss darstellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und maßgeblichen Schwellenwerte erfüllt sind.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere bei:
- Prüfung, ob eine geplante Transaktion einen Unternehmenszusammenschluss darstellt;
- Analyse des unmittelbaren oder mittelbaren Kontrollerwerbs;
- Prüfung der Umsätze der Beteiligten und der gesetzlichen Anmeldeschwellen;
- Bestimmung der maßgeblichen Anmeldefrist;
- Koordination von Fusionskontrollanmeldungen in mehreren Jurisdiktionen;
- Abgrenzung des relevanten Marktes;
- Beurteilung der Auswirkungen der Transaktion auf den Wettbewerb;
- Erstellung der Zusammenschlussanmeldung und der erforderlichen Begleitunterlagen;
- Kommunikation mit dem Wettbewerbsrat;
- Beantwortung von Nachforderungen und Auskunftsersuchen;
- Entwicklung geeigneter Abhilfemaßnahmen oder Auflagen zur Beseitigung möglicher Wettbewerbsbedenken;
- Abstimmung der Transaktionsverträge mit dem Erfordernis einer vorherigen Genehmigung.
Die Prüfung der Anmeldepflicht erfolgt möglichst frühzeitig, damit die kartellrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Wettbewerbsrat mit dem geplanten Zeitrahmen für Abschluss und Vollzug der Transaktion abgestimmt werden können.
Wirtschaftsverbände und Informationsaustausch
Die Mitgliedschaft in Kammern, Wirtschafts- und Berufsverbänden ermöglicht eine legitime Zusammenarbeit, kann jedoch kartellrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Mitglieder untereinander Informationen über künftige Preise, Mengen, Kunden oder Geschäftspläne austauschen.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere bei:
- Erstellung von Geschäfts- und Verfahrensregeln für Verbände;
- rechtlicher Prüfung von Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen;
- Bestimmung der Informationen, die rechtmäßig erhoben und veröffentlicht werden dürfen;
- Anonymisierung und Aggregation von Marktdaten;
- Erstellung von Leitlinien für Treffen zwischen Wettbewerbern;
- rechtlicher Prüfung von Empfehlungen, Preislisten und Branchenstandards;
- Schulung von Mitgliedern und Mitarbeitern zu den Regeln der Kommunikation mit Wettbewerbern.
Öffentliche Ausschreibungen und gemeinsame Angebote
Absprachen über Angebote, Preise oder die Aufteilung von Aufträgen zwischen Wettbewerbern können einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Ein gemeinsames Angebot kann hingegen gerechtfertigt sein, wenn die beteiligten Unternehmen jeweils für sich nicht über die erforderlichen Kapazitäten zur Vertragserfüllung verfügen.
Die rechtliche Beratung umfasst:
- Prüfung der Zulässigkeit gemeinsamer Angebote;
- Analyse von Konsortialvereinbarungen;
- Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
- Prüfung des Informationsaustauschs während der Angebotserstellung;
- Prüfung von Subunternehmervereinbarungen zwischen Wettbewerbern;
- Beratung zur Kommunikation vor und während eines Vergabeverfahrens;
- Vertretung bei Verdacht auf Angebotsabsprachen.
Kartellrechtliche Compliance
Ein präventives Compliance-Programm unterstützt Mitarbeiter und Unternehmensleitung dabei, kartellrechtlich riskante Situationen zu erkennen, bevor es zu einem Rechtsverstoß kommt. Das Programm sollte auf die Geschäftstätigkeit, Größe und Marktstellung des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere durch:
- Bewertung der kartellrechtlichen Risiken des Geschäftsmodells;
- Erstellung interner Regelungen und praxisorientierter Leitlinien;
- Prüfung von Verträgen und standardisierten Geschäftsunterlagen;
- Festlegung von Regeln für die Kommunikation mit Wettbewerbern;
- Verfahren für die Teilnahme an Sitzungen von Wirtschaftsverbänden;
- Schulung der Geschäftsleitung sowie von Mitarbeitern aus Vertrieb, Einkauf und anderen Bereichen;
- Entwicklung von Verfahren zur Meldung möglicher Verstöße;
- regelmäßige Überprüfung der kartellrechtlichen Compliance;
- rechtliche Beratung vor Einführung neuer Produkte oder Vertriebsmodelle.
Verfahren vor dem Wettbewerbsrat
Die Kanzlei vertritt Unternehmen, die die Einleitung eines Verfahrens beantragen, gegen die ein Verfahren eingeleitet wurde oder die ein sonstiges rechtliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben.
Die Vertretung kann insbesondere umfassen:
- Erstellung von Anträgen auf Einleitung eines Verfahrens;
- Stellungnahme zum Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens;
- Aufbereitung von Tatsachen, Beweismitteln und rechtlichen Argumenten;
- wirtschaftliche und rechtliche Analyse des relevanten Marktes;
- Beantwortung von Auskunftsersuchen;
- Schutz vertraulicher und wettbewerblich sensibler Geschäftsinformationen;
- Vertretung in mündlichen Verhandlungen;
- Benennung von Zeugen und Sachverständigen sowie Angebot sonstiger Beweismittel;
- Stellungnahme zu vorläufigen Feststellungen;
- Verhandlungen über Maßnahmen zur Beseitigung wettbewerblicher Bedenken;
- rechtliche Prüfung von Entscheidungen des Wettbewerbsrats;
- gerichtlicher Rechtsschutz gegen endgültige Entscheidungen.
Reaktion auf Auskunftsersuchen und behördliche Prüfungen
Ein Auskunftsersuchen des Wettbewerbsrats erfordert eine sorgfältige und fristgerechte Reaktion. Dabei gilt es, mit der zuständigen Behörde zusammenzuarbeiten, relevante Unterlagen zu sichern und zugleich vertrauliche Geschäftsinformationen sowie die Verfahrensrechte des betroffenen Unternehmens zu schützen.
Die Unterstützung der Kanzlei umfasst:
- Prüfung von Inhalt und Umfang des Auskunftsersuchens;
- Identifizierung relevanter Unterlagen und zuständiger Personen;
- Vorbereitung einer vollständigen und fristgerechten Antwort;
- Prüfung geschäftlicher Unterlagen und elektronischer Kommunikation;
- Identifizierung vertraulicher Informationen und Begründung von Anträgen auf vertrauliche Behandlung;
- Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Erteilung erforderlicher Auskünfte;
- Kommunikation mit dem Wettbewerbsrat;
- Bewertung weiterer verfahrensrechtlicher und reputationsbezogener Risiken.
Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen
Verstöße gegen das Kartellrecht können Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern Schäden zufügen. Schadensersatzansprüche können vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden, wobei der Rechtsverstoß, der entstandene Schaden und der Kausalzusammenhang nachzuweisen sind.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere bei:
- Prüfung der Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs;
- Analyse von Entscheidungen des Wettbewerbsrats;
- Beschaffung und Prüfung geschäftlicher und finanzieller Unterlagen;
- Bestimmung des Zeitraums und Umfangs des entstandenen Schadens;
- Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sachverständigen;
- Erstellung von Klagen und Klageerwiderungen;
- Vertretung in Schadensersatzverfahren;
- Verhandlungen über eine einvernehmliche Streitbeilegung.
Wann Sie sich an uns wenden können
Sie können sich an uns wenden, bevor Sie eine Vereinbarung mit einem Wettbewerber, Vertriebspartner oder Lieferanten abschließen, wenn Sie den Erwerb eines anderen Unternehmens planen, ein neues Vertriebsmodell einführen oder Ihre Preis- bzw. Rabattpolitik ändern möchten.
Rechtliche Unterstützung ist ebenso angezeigt, wenn Sie ein Auskunftsersuchen des Wettbewerbsrats erhalten, von einem Verfahren erfahren, das Ihre Geschäftstätigkeit betrifft, oder der Auffassung sind, dass ein Wettbewerber seine Marktstellung missbräuchlich ausnutzt. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ermöglicht es, wirtschaftliche Ziele unter angemessener Kontrolle der rechtlichen Risiken zu verfolgen.
