Rechtliche Beratung in Zusammenhang mit Bankgeschäften, Kreditverhältnissen, Sicherungsinstrumenten, Forderungseinzug, Zahlungsdiensten sowie dem Schutz der Nutzer von Finanzdienstleistungen. Die im Bankensektor erworbene Erfahrung ermöglicht es uns, nicht nur die einschlägigen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu verstehen, sondern auch die praktische Funktionsweise von Bankprodukten, Verfahren und Prozessen.
Die Kanzlei berät und unterstützt Banken, sonstige Finanzinstitute, Unternehmen und Privatpersonen in bankrechtlichen Angelegenheiten. Jedes Mandat wird unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, der einschlägigen regulatorischen Anforderungen, der wirtschaftlichen Interessen sowie der möglichen rechtlichen Folgen bearbeitet.
Kreditverhältnisse und Finanzierung
Wir bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Begründung, Änderung und Beendigung von Kreditverhältnissen. Ziel ist es, Rechte, Pflichten, Kosten und Finanzierungsrisiken bereits vor Vertragsabschluss klar zu bestimmen und diese auch dann rechtlich zutreffend zu beurteilen, wenn bereits ein Problem oder eine Streitigkeit entstanden ist.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Erstellung und rechtliche Prüfung von Kreditverträgen und dazugehörigen Unterlagen;
- Beratung im Zusammenhang mit zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Krediten;
- Prüfung von Zinssätzen, Entgelten, Laufzeiten und sonstigen Finanzierungskosten;
- Verhandlungen über Änderungen von Kreditbedingungen, Laufzeitverlängerungen und sonstige Formen der Restrukturierung;
- rechtliche Unterstützung bei vorzeitiger Rückzahlung und vollständiger Ablösung von Kreditverbindlichkeiten;
- Beurteilung der Rechte und Pflichten bei Zahlungsverzug, Fälligkeit oder Vertragsbeendigung;
- Beratung von Unternehmen bei Verhandlungen mit Banken über die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und Investitionen.
Kreditsicherheiten
Eine rechtlich wirksam vereinbarte und bestellte Sicherheit ist sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner von wesentlicher Bedeutung. Die Kanzlei unterstützt bei der Auswahl, Bestellung, Registrierung, Änderung und Verwertung von Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Verbindlichkeiten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Grundpfandrechte und Hypotheken an Immobilien;
- Pfandrechte an beweglichen Sachen, Gesellschaftsanteilen, Rechten und Forderungen;
- Bürgschaften und Garantien;
- Wechsel und wechselrechtliche Ermächtigungen;
- Abtretungen und sonstige Verfügungen über Forderungen;
- Schuldbeitritt, Schuldübernahme und sonstige Formen der Kreditsicherung;
- Prüfung der Rechtsverhältnisse an Vermögenswerten, die als Sicherheit angeboten werden;
- Vorbereitung der Unterlagen für die Eintragung, Änderung oder Löschung von Sicherungs- und Pfandrechten;
- rechtliche Beurteilung des Ranges der Gläubiger und ihrer Befriedigungsmöglichkeiten.
Forderungseinzug und Restrukturierung
Eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung setzt eine rechtzeitige Prüfung des Schuldners, der zugrunde liegenden Unterlagen, der vorhandenen Sicherheiten und der mit dem Verfahren verbundenen Kosten voraus. Vor Einleitung eines Rechtsstreits werden Möglichkeiten einer freiwilligen Erfüllung, einer gütlichen Einigung oder einer Änderung der Zahlungsbedingungen geprüft.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere durch:
- Prüfung der vertraglichen und sonstigen Unterlagen, auf denen die Forderung beruht;
- Prüfung der Fälligkeit, Verjährung und Durchsetzbarkeit der Forderung;
- Erstellung von Mahnungen und Vorschlägen zur außergerichtlichen Erfüllung von Verbindlichkeiten;
- Verhandlungen über Umschuldung, Zahlungsaufschub und Restrukturierung von Verbindlichkeiten;
- Ausarbeitung von Vereinbarungen über Schuldanerkenntnis und die Art und Weise der Erfüllung;
- Vertretung in Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahren;
- Verwertung von Hypotheken, Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten;
- Beratung im Zusammenhang mit Abtretung, Erwerb oder Veräußerung von Forderungen;
- rechtliche Unterstützung in Insolvenz- und Liquidationsverfahren.
Zahlungsdienste und elektronisches Banking
Zahlungsvorgänge werfen rechtliche Fragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsaufträgen, ihrer Autorisierung, der Haftung der beteiligten Parteien sowie des Schutzes von Kundendaten auf. Besondere Aufmerksamkeit gilt Streitigkeiten im Zusammenhang mit Karten- und elektronischen Zahlungen.
In diesem Bereich bietet die Kanzlei rechtliche Unterstützung insbesondere bei:
- Eröffnung, Führung und Schließung von Konten;
- Ausführung inländischer und grenzüberschreitender Zahlungsaufträge;
- Kartenzahlungen sowie Nutzung von Online- und Mobile-Banking;
- nicht ausgeführten, fehlerhaft ausgeführten oder verspäteten Zahlungsvorgängen;
- nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und missbräuchlicher Verwendung von Zahlungsinstrumenten;
- Nachweisen über die Authentifizierung und die Art der Autorisierung von Zahlungsvorgängen;
- Entgelten im Zusammenhang mit Konten, Zahlungskarten und Zahlungsdiensten;
- Beschwerden gegenüber Banken und sonstigen Verfahren zum Schutz der Nutzer von Zahlungsdiensten;
- Vertragsverhältnissen zwischen Unternehmen und Zahlungsdienstleistern.
Schutz der Nutzer von Finanzdienstleistungen
Nutzer von Finanzdienstleistungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss klare und verständliche Informationen über die wesentlichen Vertragsbestandteile, Kosten und Risiken zu erhalten. Der Schutz umfasst darüber hinaus das Recht auf Beschwerde, eine ordnungsgemäße Behandlung durch das Finanzinstitut sowie die Inanspruchnahme verfügbarer außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten.
Die Kanzlei unterstützt insbesondere bei:
- Prüfung von Kredit-, Einlagen-, Konto-, Karten- und Leasingverträgen sowie Verträgen über sonstige Finanzdienstleistungen;
- Prüfung der Berechnung von Zinsen, Entgelten und Gesamtkosten;
- rechtlicher Beurteilung einseitiger Änderungen von Vertragsbedingungen;
- Prüfung streitiger oder unklarer Vertragsbestimmungen;
- Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung;
- Erstellung von Beschwerden gegenüber Banken oder sonstigen Finanzinstituten;
- Anrufung des Ombudsmanns für das Bankensystem der Republika Srpska;
- Verhandlungen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten;
- Einleitung und Führung von Verfahren vor Gerichten und sonstigen zuständigen Behörden.
Regulatorische Beratung von Finanzinstituten
Die Kenntnis der täglichen Abläufe innerhalb einer Bank ermöglicht es, rechtliche und regulatorische Anforderungen mit internen Verfahren und tatsächlichen Geschäftsprozessen zu verbinden. Die Kanzlei unterstützt bei der Auslegung einschlägiger Vorschriften, der Erstellung erforderlicher Dokumentation sowie bei der Anpassung vertraglicher und interner Regelungen an regulatorische Anforderungen.
Die Beratung kann insbesondere umfassen:
- Erstellung von Rechtsgutachten zur Anwendung und Auslegung bankrechtlicher Vorschriften;
- Erstellung und Prüfung interner Regelwerke, Richtlinien, Verfahren und Vertragsmuster;
- rechtliche und regulatorische Prüfung neuer Produkte und Dienstleistungen;
- rechtliche Unterstützung der Funktionen Risikomanagement und Compliance;
- Fragen der Corporate Governance und der Verantwortlichkeit der Organe eines Kreditinstituts;
- Verträge mit externen Dienstleistern;
- Schutz vertraulicher Informationen und Wahrung des Bankgeheimnisses;
- Vorbereitung von Stellungnahmen, Erklärungen und Unterlagen für die zuständigen Behörden und Aufsichtsstellen;
- Vertretung in Verwaltungs-, Gerichts- und sonstigen Verfahren.
Wann Sie sich an uns wenden können
Sie können sich bereits vor Abschluss eines Kreditvertrags oder eines anderen Bankgeschäfts an uns wenden, bei Verhandlungen über eine Finanzierung, wenn Sicherheiten bestellt oder verwertet werden sollen, sowie wenn Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rückzahlungsverpflichtungen, Entgelten oder Zahlungsvorgängen entstehen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ermöglicht es häufig, Risiken bereits vor Unterzeichnung der maßgeblichen Unterlagen zu erkennen. Ist das Rechtsverhältnis bereits streitig geworden, besteht das Ziel darin, die Rechtsposition des Mandanten zu bestimmen, die verfügbaren Handlungsoptionen zu prüfen und den sachgerechtesten Weg zur Wahrung seiner Interessen zu wählen.
